Schadenfeststellung
Technische Beschreibung des Schadens, Plausibilitätsprüfung des Unfallhergangs, Fotodokumentation mit Übersichts- und Detailaufnahmen.
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Das SL Ingenieurbüro dokumentiert Ihren Schaden vor Ort, präzise, vollständig und in einer Form, die gegenüber Versicherung und Gericht Bestand hat.
Jedes Gutachten folgt einer einheitlichen Systematik nach den anerkannten Standards der Schadensregulierung in Deutschland.
Technische Beschreibung des Schadens, Plausibilitätsprüfung des Unfallhergangs, Fotodokumentation mit Übersichts- und Detailaufnahmen.
Kalkulation auf Basis aktueller Hersteller-Arbeitswerte (DAT/Audatex). Originalersatzteile, fachgerechte Lackierung, Verbringungs- und Beilackierungskosten.
Marktwertbasierter Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt, Grundlage für die Beurteilung wirtschaftlicher Totalschaden ja/nein.
Marktgerechte Restwertermittlung im regionalen Bietermarkt, wichtig für den Fall der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs.
Ermittlung der merkantilen Wertminderung, also des trotz fachgerechter Reparatur verbleibenden Minderwerts auf dem Gebrauchtwagenmarkt.
Bewertung von Reparaturdauer und Nutzungsausfall nach Schwacke-Liste, entweder als konkrete Mietwagenkosten oder als Nutzungsausfallentschädigung.
Der Prozess ist bewusst auf kurze Wege und persönliche Erreichbarkeit ausgelegt. Sie sprechen vom Erstkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens mit derselben Person.
Telefonisch oder per E-Mail. Wir klären Eckdaten zum Unfallhergang, Versicherungssituation, Standort und Zustand des Fahrzeugs. Erste Einschätzung zur Vorgehensweise.
Vor-Ort-Termin am Standort des Fahrzeugs. In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen im Einzugsgebiet Haan, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal.
Strukturierte Aufnahme des Schadens mit Übersichts- und Detailfotos, Lackschichtdickenmessung, ggf. Karosseriemessung, Aufnahme aller Fahrzeugdaten.
Schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens in der Regel innerhalb von 2–4 Werktagen, auf Wunsch per Post und/oder digital.
Direktversand an Sie, Ihren Anwalt und/oder direkt an die regulierende Versicherung. Begleitung des Falls bis zur Schadenregulierung.
Diese Erläuterungen helfen Ihnen, das Gutachten und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung sicher einzuordnen.
Die sogenannte Bagatellgrenze bezeichnet einen Schadenwert, unterhalb dessen die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für ein vollständiges Sachverständigengutachten nicht erstattet. In der deutschen Rechtsprechung hat sich ein Schwellenwert von etwa 750 bis 1.000 Euro eingespielt, feste gesetzliche Grenze gibt es keine.
Unterhalb dieses Korridors reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Liegt der Schaden darüber, ist ein unabhängiges Gutachten technisch und wirtschaftlich sinnvoll, gerade dann, wenn Wertminderung, Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden im Raum stehen.
Faustregel: Sobald ein Pkw nach einem Anstoß sichtbare Karosserieverformung zeigt oder mehr als eine Lackfläche betroffen ist, liegt der Schaden fast immer oberhalb der Bagatellgrenze.
Die Kosten eines unabhängigen Sachverständigengutachtens richten sich primär nach der Schadenhöhe. Die BVSK-Honorarbefragung bildet hierfür den Marktstandard ab: Bei einem typischen Schaden zwischen 3.000 und 8.000 Euro Schadenhöhe liegt das Honorar in der Regel im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich.
Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Bestandteil des Schadensersatzanspruchs. Eine Direktabrechnung zwischen Sachverständigem und Versicherung ist üblich, Sie als Geschädigter haben damit faktisch keine Auslagen.
Liegt der Reparaturaufwand über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Rechtsprechung erlaubt jedoch eine Reparatur auch dann noch, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen, vorausgesetzt, die Reparatur erfolgt fach- und sachgerecht und das Fahrzeug wird mindestens sechs Monate weitergenutzt.
Das Sachverständigengutachten ist hier zentrales Beweismittel: Es dokumentiert sowohl die Reparaturkosten als auch den Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar und liefert damit die Grundlage für die Entscheidung, ob die 130-Prozent-Regel anwendbar ist.
Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, das beschädigte Fahrzeug überhaupt reparieren zu lassen. Sie können die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) auch ohne Reparatur direkt von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, das ist die sogenannte fiktive Abrechnung.
Diese Option ist insbesondere bei älteren Fahrzeugen, bei kleineren Schäden oder bei einer geplanten Veräußerung interessant. Wichtig ist jedoch: Die Mehrwertsteuer ist nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur erstattungsfähig.
Wer durch einen unverschuldeten Unfall vorübergehend nicht über sein Fahrzeug verfügen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz, entweder durch einen Mietwagen in vergleichbarer Fahrzeugklasse oder durch eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung nach Schwacke- oder Sanden-Liste.
Der Nutzungsausfall liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen etwa 23 und 175 Euro pro Tag. Die Dauer entspricht der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturdauer zuzüglich einer angemessenen Wiederbeschaffungsfrist bei wirtschaftlichem Totalschaden.
Der Standort Haan liegt verkehrsgünstig zwischen Düsseldorf und dem Bergischen Land. Termine im direkten Einzugsgebiet meist innerhalb von 1–2 Werktagen.
Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Eine konkrete rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt einem Rechtsanwalt.
Schildern Sie kurz den Schadenfall. Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung mit konkretem Terminvorschlag.
Persönlich erreichbar, Mo–Fr 8–19 Uhr.
01522 4193142Auch mit Fotos vom Schaden oder Unterlagen.
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