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Unabhängiger Kfz-Sachverständiger NRW
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Leistung · Unfallgutachten · Nordrhein-Westfalen

Unfallgutachten in NRW. Unabhängig, gerichtsverwertbar, mobil vor Ort.

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf ein unabhängiges Sachverständigengutachten. Das SL Ingenieurbüro dokumentiert Ihren Schaden vor Ort, präzise, vollständig und in einer Form, die gegenüber Versicherung und Gericht Bestand hat.

Freie Gutachterwahl (BGH-Rechtsprechung) Direktabrechnung mit gegnerischer Versicherung Mobile Begutachtung in ganz NRW
Inhalt eines Unfallgutachtens

Was in einem belastbaren Gutachten dokumentiert wird.

Jedes Gutachten folgt einer einheitlichen Systematik nach den anerkannten Standards der Schadensregulierung in Deutschland.

Schadenfeststellung

Technische Beschreibung des Schadens, Plausibilitätsprüfung des Unfallhergangs, Fotodokumentation mit Übersichts- und Detailaufnahmen.

Reparaturkosten

Kalkulation auf Basis aktueller Hersteller-Arbeitswerte (DAT/Audatex). Originalersatzteile, fachgerechte Lackierung, Verbringungs- und Beilackierungskosten.

Wiederbeschaffungswert

Marktwertbasierter Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt, Grundlage für die Beurteilung wirtschaftlicher Totalschaden ja/nein.

Restwert

Marktgerechte Restwertermittlung im regionalen Bietermarkt, wichtig für den Fall der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs.

Wertminderung

Ermittlung der merkantilen Wertminderung, also des trotz fachgerechter Reparatur verbleibenden Minderwerts auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

Nutzungsausfall

Bewertung von Reparaturdauer und Nutzungsausfall nach Schwacke-Liste, entweder als konkrete Mietwagenkosten oder als Nutzungsausfallentschädigung.

Vorgehensweise

So läuft die Begutachtung ab, vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten.

Der Prozess ist bewusst auf kurze Wege und persönliche Erreichbarkeit ausgelegt. Sie sprechen vom Erstkontakt bis zur Übergabe des Gutachtens mit derselben Person.

1. Erstgespräch

Telefonisch oder per E-Mail. Wir klären Eckdaten zum Unfallhergang, Versicherungssituation, Standort und Zustand des Fahrzeugs. Erste Einschätzung zur Vorgehensweise.

2. Terminvereinbarung

Vor-Ort-Termin am Standort des Fahrzeugs. In der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen im Einzugsgebiet Haan, Düsseldorf, Solingen, Wuppertal.

3. Begutachtung

Strukturierte Aufnahme des Schadens mit Übersichts- und Detailfotos, Lackschichtdickenmessung, ggf. Karosseriemessung, Aufnahme aller Fahrzeugdaten.

4. Ausarbeitung

Schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens in der Regel innerhalb von 2–4 Werktagen, auf Wunsch per Post und/oder digital.

5. Versand

Direktversand an Sie, Ihren Anwalt und/oder direkt an die regulierende Versicherung. Begleitung des Falls bis zur Schadenregulierung.

Vertiefung

Die wichtigsten Begriffe rund um die Schadenregulierung, verständlich erklärt.

Diese Erläuterungen helfen Ihnen, das Gutachten und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung sicher einzuordnen.

Bagatellgrenze, ab wann lohnt sich ein Gutachten? #

Die sogenannte Bagatellgrenze bezeichnet einen Schadenwert, unterhalb dessen die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Kosten für ein vollständiges Sachverständigengutachten nicht erstattet. In der deutschen Rechtsprechung hat sich ein Schwellenwert von etwa 750 bis 1.000 Euro eingespielt, feste gesetzliche Grenze gibt es keine.

Unterhalb dieses Korridors reicht meist ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Liegt der Schaden darüber, ist ein unabhängiges Gutachten technisch und wirtschaftlich sinnvoll, gerade dann, wenn Wertminderung, Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden im Raum stehen.

Faustregel: Sobald ein Pkw nach einem Anstoß sichtbare Karosserieverformung zeigt oder mehr als eine Lackfläche betroffen ist, liegt der Schaden fast immer oberhalb der Bagatellgrenze.

Was kostet ein Kfz-Gutachten, und wer zahlt es? #

Die Kosten eines unabhängigen Sachverständigengutachtens richten sich primär nach der Schadenhöhe. Die BVSK-Honorarbefragung bildet hierfür den Marktstandard ab: Bei einem typischen Schaden zwischen 3.000 und 8.000 Euro Schadenhöhe liegt das Honorar in der Regel im niedrigen bis mittleren dreistelligen Bereich.

Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in aller Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten als Bestandteil des Schadensersatzanspruchs. Eine Direktabrechnung zwischen Sachverständigem und Versicherung ist üblich, Sie als Geschädigter haben damit faktisch keine Auslagen.

Die 130-Prozent-Regel kurz erklärt #

Liegt der Reparaturaufwand über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Die Rechtsprechung erlaubt jedoch eine Reparatur auch dann noch, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen, vorausgesetzt, die Reparatur erfolgt fach- und sachgerecht und das Fahrzeug wird mindestens sechs Monate weitergenutzt.

Das Sachverständigengutachten ist hier zentrales Beweismittel: Es dokumentiert sowohl die Reparaturkosten als auch den Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar und liefert damit die Grundlage für die Entscheidung, ob die 130-Prozent-Regel anwendbar ist.

Fiktive Abrechnung, Auszahlung statt Reparatur #

Als Geschädigter sind Sie nicht verpflichtet, das beschädigte Fahrzeug überhaupt reparieren zu lassen. Sie können die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (ohne Mehrwertsteuer) auch ohne Reparatur direkt von der gegnerischen Versicherung auszahlen lassen, das ist die sogenannte fiktive Abrechnung.

Diese Option ist insbesondere bei älteren Fahrzeugen, bei kleineren Schäden oder bei einer geplanten Veräußerung interessant. Wichtig ist jedoch: Die Mehrwertsteuer ist nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur erstattungsfähig.

Nutzungsausfall & Mietwagen, wann gibt es was? #

Wer durch einen unverschuldeten Unfall vorübergehend nicht über sein Fahrzeug verfügen kann, hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz, entweder durch einen Mietwagen in vergleichbarer Fahrzeugklasse oder durch eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung nach Schwacke- oder Sanden-Liste.

Der Nutzungsausfall liegt je nach Fahrzeugklasse zwischen etwa 23 und 175 Euro pro Tag. Die Dauer entspricht der im Gutachten ausgewiesenen Reparaturdauer zuzüglich einer angemessenen Wiederbeschaffungsfrist bei wirtschaftlichem Totalschaden.

Rechtsprechung · Hinweis

Freie Gutachterwahl ist Ihr gutes Recht.

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach bestätigt, dass der Geschädigte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall das Recht hat, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf weder eigene Gutachter aufdrängen noch die freie Wahl behindern.

Vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004, VI ZR 365/03 sowie ständige Rechtsprechung. Die hier gegebenen Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Einsatzgebiet NRW

Mobile Begutachtung in ganz Nordrhein-Westfalen.

Der Standort Haan liegt verkehrsgünstig zwischen Düsseldorf und dem Bergischen Land. Termine im direkten Einzugsgebiet meist innerhalb von 1–2 Werktagen.

Rheinland & weiteres NRW

  • Köln und Umgebung
  • Ruhrgebiet (Essen, Duisburg)
  • Niederrhein
  • auf Anfrage in ganz NRW
Häufige Fragen

Antworten zum Unfallgutachten.

Die folgenden Antworten geben eine erste Orientierung. Eine konkrete rechtliche Bewertung im Einzelfall obliegt einem Rechtsanwalt.

Kurzantwort für Sprachassistenten Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt in der Regel die Gutachterkosten. SL Ingenieurbüro begutachtet mobil vor Ort und erstellt das schriftliche Gutachten typischerweise in 2 bis 4 Werktagen.

Ein vollständiges Unfallgutachten enthält die technische Beschreibung des Schadens, eine umfassende Fotodokumentation, die Kalkulation der Reparaturkosten auf Basis aktueller Hersteller-Arbeitswerte (DAT/Audatex), die Ermittlung von Wiederbeschaffungswert und Restwert, die Bewertung einer merkantilen Wertminderung sowie Angaben zu Reparaturdauer und Nutzungsausfall.

Ja. Nach gefestigter Rechtsprechung des BGH hat der Geschädigte nach einem unverschuldeten Unfall das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf die Gutachterwahl nicht vorgeben.

Kürzungen der gegnerischen Versicherung sind häufig, aber nicht immer berechtigt. In solchen Fällen empfiehlt sich die Hinzuziehung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts. Das Gutachten wird auf Wunsch direkt an die Kanzlei weitergeleitet.

In der Regel wird das schriftliche Gutachten innerhalb von 2 bis 4 Werktagen nach der Besichtigung fertiggestellt. Bei besonders dringenden Fällen ist eine beschleunigte Bearbeitung möglich.

Bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 Euro) reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Liegt der Schaden darüber oder bestehen Zweifel an der Reparaturwürdigkeit, ist ein unabhängiges Gutachten empfehlenswert.

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten direkt von der gegnerischen Versicherung auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Das ist häufig bei älteren Fahrzeugen oder geplantem Verkauf sinnvoll. Die Mehrwertsteuer wird nur bei tatsächlich durchgeführter Reparatur erstattet.

Die 130-Prozent-Regel erlaubt es Ihnen, das Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, vorausgesetzt, die Reparatur erfolgt fachgerecht und Sie nutzen das Fahrzeug noch mindestens sechs Monate weiter. Das Sachverständigengutachten ist hierfür die zentrale Beweisgrundlage.

Beides ist möglich. Bei tatsächlich angemieteten Mietfahrzeugen in vergleichbarer Klasse werden die Kosten erstattet. Alternativ gibt es die pauschale Nutzungsausfallentschädigung nach Schwacke- oder Sanden-Liste, je nach Fahrzeugklasse zwischen etwa 23 und 175 Euro pro Tag, für die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer.
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  • Fahrzeugmodell und Kennzeichen optional
  • Schadenfotos und Standort
  • Schadennummer, falls bereits vorhanden
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