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Sachverständigen-Partner für Verkehrsrechtskanzleien in NRW
Mo-Fr 8-19 Uhr, Sa nach Vereinbarung Telefon: 01522 4193142
Für Kanzleien

Kfz-Gutachten für Mandate.

Für Verkehrsrechtskanzleien werden Schäden strukturiert aufgenommen, sauber dokumentiert und auf Wunsch direkt an Kanzlei und Mandant versendet.

Einheitliche Gutachtenstruktur Direktversand an Kanzlei & Mandant NRW-weiter Einsatz
Workflow

Vom Mandat bis zur Schadenregulierung, in fünf nachvollziehbaren Schritten.

Standardisierter Prozess pro Mandat. Sie wissen jederzeit, wo das Verfahren steht.

1

Erstkontakt

Mandatsbezogene Anfrage per E-Mail oder telefonisch, Eckdaten zum Fall.

2

Mandant-Übergabe

Kontaktaufnahme mit dem Mandanten, Terminabstimmung am Fahrzeugstandort.

3

Begutachtung

Mobile Aufnahme vor Ort, technische Schadenbewertung mit DAT/Audatex.

4

Direktversand PDF

Schriftliches Gutachten in 2–4 Werktagen, direkt an Kanzlei und Mandant.

5

Kürzungs-Reaktion

Technische Stellungnahme zu Versicherungs-Kürzungen auf Anforderung.

Kooperationsumfang

Leistungen für Kanzleien im Verkehrs- und Schadensrecht.

Der Leistungsumfang orientiert sich am tatsächlichen Bedarf in der Mandatsbearbeitung, nicht an einem starren Standardpaket.

Unfallgutachten

Vollgutachten nach Verkehrsunfall mit Wertminderung, Wiederbeschaffungs-/Restwert, Nutzungsausfall, auf Wunsch im Kanzlei-Layout strukturiert.

Reparaturkostenprüfung

Sachverständige Prüfung von Werkstattrechnungen und Kostenvoranschlägen, relevant bei strittiger Höhe oder Erforderlichkeit einzelner Positionen.

Stellungnahme zu Kürzungen

Technisch begründete Stellungnahme zu Kürzungsschreiben der Versicherer, z. B. zu Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen, Beilackierung, Stundenverrechnungssätzen.

Restwertangebote prüfen

Bewertung von Online-Restwertangeboten der gegnerischen Versicherung im Hinblick auf den regionalen Markt und die einschlägige Rechtsprechung.

Ergänzungsgutachten

Nachträgliche Ergänzungen bei nachträglich entdeckten Schäden, Streit über Reparaturweg oder neuen Sachverhalten.

Schnelltermine

Beschleunigte Bearbeitung in eilbedürftigen Fällen, etwa bei drohender Verjährung oder kurz vor Klageerhebung.

Prozess

Wie eine Zusammenarbeit konkret abläuft.

Bewusst schlank, wenig Reibung, kurze Wege, klare Verantwortlichkeiten.

1. Mandatsmeldung

Eingang per E-Mail oder Telefon. Die Kanzlei übermittelt die wesentlichen Eckdaten (Mandant, Fahrzeug, Schadenhergang, Aktenzeichen, gegnerische Versicherung).

2. Direktabstimmung mit dem Mandanten

Auf Wunsch nimmt das SL Ingenieurbüro direkt mit dem Mandanten Kontakt auf, um Besichtigungsort und -termin zu vereinbaren. Die Kanzlei wird per CC informiert.

3. Vor-Ort-Begutachtung

Strukturierte Aufnahme. Sofortige Rückmeldung an die Kanzlei, falls sich am Schadensbild Auffälligkeiten ergeben (etwa Vorschäden oder Plausibilitätsprobleme).

4. Gutachtenversand

Versand des fertigen Gutachtens als PDF an Kanzlei und Mandant. Auf Wunsch zusätzlich postalisch.

5. Nachgelagerte Unterstützung

Bei Kürzungen, Rückfragen der Versicherung oder im Vorfeld einer Klage: telefonische und schriftliche Stellungnahmen.

Warum SL Ingenieurbüro

Drei Punkte, die Kanzleien in der Praxis spürbar entlasten.

Diese Punkte unterscheiden eine echte Kooperation von einer austauschbaren Sachverständigen-Beziehung.

Inhabergeführt

Kein Hotline-Pool, kein Bearbeitungsroulette. Sie sprechen immer mit demselben Sachverständigen, vom Mandat bis zur Stellungnahme.

Schreibfeste Gutachten

Aufbau und Formulierung so, dass nachgelagerte rechtliche Argumentation möglichst leichtfällt, keine Schwammigkeiten, keine kürzungsanfälligen Pauschalpositionen.

Persönlich erreichbar

Rückfragen werden zeitnah persönlich beantwortet, auch nach Abgabe des Gutachtens und auch nach Monaten.

Rechtsprechung

BGH-konforme Bewertung: was wir berücksichtigen.

Strittige Schaden­positionen lassen sich nur mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sauber begründen. Hier ein Überblick der für Kanzleien relevantesten Themen.

Freie Gutachterwahl ist gesichert. #

Der Geschädigte hat nach ständiger BGH-Rechtsprechung das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf weder eigene Gutachter aufdrängen noch durch organisatorische Maßnahmen die freie Wahl behindern. Diese Position ist Grundlage jedes Erstgesprächs mit dem Mandanten.

Vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 — VI ZR 365/03; bestätigt durch zahlreiche nachfolgende Entscheidungen.

Restwertermittlung: regional, nicht überregional. #

Bei wirtschaftlichem Totalschaden ist der regionale Restwertmarkt maßgeblich. Die gegnerische Versicherung darf den Geschädigten nicht auf einen überregionalen Höchstbieter aus einer bundesweiten Online-Restwertbörse verweisen. Diese Position kann im Gutachten durch konkrete regionale Vergleichsangebote nachvollziehbar belegt werden.

UPE-Aufschläge und Verbringungs­kosten. #

UPE-Aufschläge (Aufschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen für Ersatzteile) sowie Verbringungs­kosten zwischen Werkstatt und Lackiererei werden von Versicherern häufig gekürzt. In der Realität fallen diese Positionen jedoch regional regelmäßig an und sind nach OLG-Rechtsprechung erstattungsfähig, sofern sie ortsüblich sind. Die Kalkulation berücksichtigt die jeweilige regionale Werkstattlandschaft.

Stundenverrechnungssätze: marktüblich, nicht Mindest­standard. #

Versicherer verweisen häufig auf günstigere Referenz­werkstätten. Nach BGH (VI ZR 53/09 und folgende) darf der Geschädigte jedoch grundsätzlich die regionalen Stundenverrechnungs­sätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen, solange das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder eine fachwerkstatt­konforme Wartungs­historie nachweisbar ist.

Merkantile Wertminderung. #

Die merkantile Wertminderung beschreibt den verbleibenden Minderwert eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, schlicht weil das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallwagen einzustufen ist. Sie wird typischerweise bei Schäden über 1.000 Euro Reparaturkosten geltend gemacht, abhängig von Fahrzeugalter, Marke, Laufleistung und Schadenintensität. Methoden: Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, BVSK-Tabelle.

Praxis-Mehrwert

Stellungnahme zu Kürzungsschreiben nach Absprache.

Auf Anforderung erstelle ich eine technisch begründete Stellungnahme zu Kürzungsschreiben der gegnerischen Versicherung. Umfang und Bearbeitungszeit werden vorab transparent abgestimmt.

Kooperationsmodell

Wie eine sinnvolle Kanzlei-Sachverständigen-Zusammen­arbeit aussehen kann.

Die Kooperation orientiert sich am Bedarf in der Mandats­bearbeitung. Drei verbreitete Modelle, je nach Kanzlei-Workflow.

A

Direkt-Mandanten-Modell

Mandant wird mit Kontakt­daten an mich überstellt, ich übernehme Terminierung, Begutachtung und Versand des Gutachtens direkt an Kanzlei und Mandant.

B

Kanzlei-Vermittler-Modell

Auftrag erfolgt ausschließlich über die Kanzlei. Kommunikation, Terminierung und Versand werden über die Kanzlei abgewickelt. Geeignet für Kanzleien mit eigenem Mandanten-Manage­ment.

C

Hybridmodell

Mischform: Erstkontakt und Terminierung mit Mandant, Versand und Abrechnung über die Kanzlei. Häufig genutzt für eine schlanke Mandats­bearbeitung mit minimalem Aufwand bei der Kanzlei.

Häufige Fragen

Antworten für Kanzleien.

Operative Fragen aus der typischen Mandats­bearbeitung im Verkehrs- und Schadensrecht.

Ja, der Direktversand an die Kanzlei und parallel an den Mandanten ist Standard, sofern der Mandant ausdrücklich zustimmt. Bei Bedarf kann der Versand ausschließlich an die Kanzlei erfolgen, der Mandant erhält dann eine Kopie über die Kanzlei.

Ja, das Gutachten folgt einer einheitlichen Struktur: Schadenbeschreibung, Fotodokumentation, Reparaturkosten­kalkulation, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungs­ausfall, Reparaturdauer. Diese gleichbleibende Struktur erleichtert die Mandats­bearbeitung erheblich.

Technisch begründete Stellungnahmen zu Kürzungs­schreiben werden nach Umfang und Dringlichkeit abgestimmt. Voraussetzung ist die Übermittlung aller relevanten Unterlagen (Originalgutachten, Schreiben der Versicherung, etwaige Werkstattrechnung).

Die Abrechnung erfolgt nach Wahl: Direktabrechnung mit der gegnerischen Versicherung über Abtretung des Schadenersatz­anspruchs des Mandanten (Standard bei Verkehrsunfall) oder Rechnung an die Kanzlei mit anschließender Geltendmachung im Schaden­ersatz. Individuelle Absprachen für wiederkehrende Mandate können im Einzelfall besprochen werden.

Ein dediziertes beA-Postfach für externe Dienstleister ist in Planung. Bis zur Aktivierung erfolgt der Versand standardmäßig per verschlüsselter E-Mail mit Empfangsbestätigung oder per Post. Bei besonders sensiblen Verfahren bitte um Hinweis bei Beauftragung.

Ja, in Abstimmung sind frühe Vormittage oder späte Nachmittage möglich. Samstagstermine nach Vereinbarung. Werktagstermine bleiben jedoch die Regel, um eine professionelle Begutachtung mit ausreichender Tageslicht-Foto­dokumentation zu gewährleisten.
Kooperation anfragen

Lassen Sie uns über eine konkrete Zusammenarbeit sprechen.

Ob für ein einzelnes Mandat oder als regelmäßiger Sachverständigen-Partner Ihrer Kanzlei, gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.

Schneller zur Anfrage

Für Kanzleien anfragen, ohne lange Vorarbeit.

Senden Sie die wichtigsten Eckdaten direkt mit. Danach lässt sich schnell klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist und welche Unterlagen gebraucht werden.

Am besten direkt mitschicken:
  • Fahrzeugmodell und Kennzeichen optional
  • Schadenfotos und Standort
  • Schadennummer, falls bereits vorhanden
Nächster Schritt

Nicht sicher, was jetzt richtig ist? Kurz schildern, ich ordne es ein.

Ein kurzer Kontakt reicht oft, um zu klären, ob Unfallgutachten, Schadengutachten oder Fahrzeugbewertung sinnvoll ist.

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