Unfallgutachten
Vollgutachten nach Verkehrsunfall mit Wertminderung, Wiederbeschaffungs-/Restwert, Nutzungsausfall, auf Wunsch im Kanzlei-Layout strukturiert.
Für Verkehrsrechtskanzleien werden Schäden strukturiert aufgenommen, sauber dokumentiert und auf Wunsch direkt an Kanzlei und Mandant versendet.
Standardisierter Prozess pro Mandat. Sie wissen jederzeit, wo das Verfahren steht.
Mandatsbezogene Anfrage per E-Mail oder telefonisch, Eckdaten zum Fall.
Kontaktaufnahme mit dem Mandanten, Terminabstimmung am Fahrzeugstandort.
Mobile Aufnahme vor Ort, technische Schadenbewertung mit DAT/Audatex.
Schriftliches Gutachten in 2–4 Werktagen, direkt an Kanzlei und Mandant.
Technische Stellungnahme zu Versicherungs-Kürzungen auf Anforderung.
Der Leistungsumfang orientiert sich am tatsächlichen Bedarf in der Mandatsbearbeitung, nicht an einem starren Standardpaket.
Vollgutachten nach Verkehrsunfall mit Wertminderung, Wiederbeschaffungs-/Restwert, Nutzungsausfall, auf Wunsch im Kanzlei-Layout strukturiert.
Sachverständige Prüfung von Werkstattrechnungen und Kostenvoranschlägen, relevant bei strittiger Höhe oder Erforderlichkeit einzelner Positionen.
Technisch begründete Stellungnahme zu Kürzungsschreiben der Versicherer, z. B. zu Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen, Beilackierung, Stundenverrechnungssätzen.
Bewertung von Online-Restwertangeboten der gegnerischen Versicherung im Hinblick auf den regionalen Markt und die einschlägige Rechtsprechung.
Nachträgliche Ergänzungen bei nachträglich entdeckten Schäden, Streit über Reparaturweg oder neuen Sachverhalten.
Beschleunigte Bearbeitung in eilbedürftigen Fällen, etwa bei drohender Verjährung oder kurz vor Klageerhebung.
Bewusst schlank, wenig Reibung, kurze Wege, klare Verantwortlichkeiten.
Eingang per E-Mail oder Telefon. Die Kanzlei übermittelt die wesentlichen Eckdaten (Mandant, Fahrzeug, Schadenhergang, Aktenzeichen, gegnerische Versicherung).
Auf Wunsch nimmt das SL Ingenieurbüro direkt mit dem Mandanten Kontakt auf, um Besichtigungsort und -termin zu vereinbaren. Die Kanzlei wird per CC informiert.
Strukturierte Aufnahme. Sofortige Rückmeldung an die Kanzlei, falls sich am Schadensbild Auffälligkeiten ergeben (etwa Vorschäden oder Plausibilitätsprobleme).
Versand des fertigen Gutachtens als PDF an Kanzlei und Mandant. Auf Wunsch zusätzlich postalisch.
Bei Kürzungen, Rückfragen der Versicherung oder im Vorfeld einer Klage: telefonische und schriftliche Stellungnahmen.
Diese Punkte unterscheiden eine echte Kooperation von einer austauschbaren Sachverständigen-Beziehung.
Kein Hotline-Pool, kein Bearbeitungsroulette. Sie sprechen immer mit demselben Sachverständigen, vom Mandat bis zur Stellungnahme.
Aufbau und Formulierung so, dass nachgelagerte rechtliche Argumentation möglichst leichtfällt, keine Schwammigkeiten, keine kürzungsanfälligen Pauschalpositionen.
Rückfragen werden zeitnah persönlich beantwortet, auch nach Abgabe des Gutachtens und auch nach Monaten.
Strittige Schadenpositionen lassen sich nur mit fundierter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sauber begründen. Hier ein Überblick der für Kanzleien relevantesten Themen.
Der Geschädigte hat nach ständiger BGH-Rechtsprechung das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung darf weder eigene Gutachter aufdrängen noch durch organisatorische Maßnahmen die freie Wahl behindern. Diese Position ist Grundlage jedes Erstgesprächs mit dem Mandanten.
Vgl. BGH, Urteil vom 30.11.2004 — VI ZR 365/03; bestätigt durch zahlreiche nachfolgende Entscheidungen.Bei wirtschaftlichem Totalschaden ist der regionale Restwertmarkt maßgeblich. Die gegnerische Versicherung darf den Geschädigten nicht auf einen überregionalen Höchstbieter aus einer bundesweiten Online-Restwertbörse verweisen. Diese Position kann im Gutachten durch konkrete regionale Vergleichsangebote nachvollziehbar belegt werden.
UPE-Aufschläge (Aufschläge auf unverbindliche Preisempfehlungen für Ersatzteile) sowie Verbringungskosten zwischen Werkstatt und Lackiererei werden von Versicherern häufig gekürzt. In der Realität fallen diese Positionen jedoch regional regelmäßig an und sind nach OLG-Rechtsprechung erstattungsfähig, sofern sie ortsüblich sind. Die Kalkulation berücksichtigt die jeweilige regionale Werkstattlandschaft.
Versicherer verweisen häufig auf günstigere Referenzwerkstätten. Nach BGH (VI ZR 53/09 und folgende) darf der Geschädigte jedoch grundsätzlich die regionalen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen, solange das Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist oder eine fachwerkstattkonforme Wartungshistorie nachweisbar ist.
Die merkantile Wertminderung beschreibt den verbleibenden Minderwert eines Fahrzeugs trotz fachgerechter Reparatur, schlicht weil das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt als Unfallwagen einzustufen ist. Sie wird typischerweise bei Schäden über 1.000 Euro Reparaturkosten geltend gemacht, abhängig von Fahrzeugalter, Marke, Laufleistung und Schadenintensität. Methoden: Ruhkopf/Sahm, Halbgewachs, BVSK-Tabelle.
Die Kooperation orientiert sich am Bedarf in der Mandatsbearbeitung. Drei verbreitete Modelle, je nach Kanzlei-Workflow.
Mandant wird mit Kontaktdaten an mich überstellt, ich übernehme Terminierung, Begutachtung und Versand des Gutachtens direkt an Kanzlei und Mandant.
Auftrag erfolgt ausschließlich über die Kanzlei. Kommunikation, Terminierung und Versand werden über die Kanzlei abgewickelt. Geeignet für Kanzleien mit eigenem Mandanten-Management.
Mischform: Erstkontakt und Terminierung mit Mandant, Versand und Abrechnung über die Kanzlei. Häufig genutzt für eine schlanke Mandatsbearbeitung mit minimalem Aufwand bei der Kanzlei.
Operative Fragen aus der typischen Mandatsbearbeitung im Verkehrs- und Schadensrecht.
Ob für ein einzelnes Mandat oder als regelmäßiger Sachverständigen-Partner Ihrer Kanzlei, gerne in einem unverbindlichen Erstgespräch.
Direkter Draht.
01522 4193142Auch für strukturierte Mandatsmeldungen.
info@sl-ingenieurbuero.deSenden Sie die wichtigsten Eckdaten direkt mit. Danach lässt sich schnell klären, ob ein Gutachten sinnvoll ist und welche Unterlagen gebraucht werden.
Ein kurzer Kontakt reicht oft, um zu klären, ob Unfallgutachten, Schadengutachten oder Fahrzeugbewertung sinnvoll ist.